Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Rechtlich immer auf der sicheren Seite
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie mich beauftragen, kümmere ich mich natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie mich beauftragen, kümmere ich mich natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Als Caty-E. Leinemann Immobilien kümmere ich mich gerne um alles.
Damit Sie für Ihre Immobilie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten, arbeite ich mit erfahrenen Profis.
Wenn Sie mir einen Alleinauftrag erteilen, lasse ich (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis für Sie kostenlos erstellen.
Natürlich achte ich in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
Als Caty-E. Leinemann Immobilien kümmere ich mich gerne um alles.
Damit Sie für Ihre Immobilie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten, arbeite ich mit erfahrenen Profis.
Wenn Sie mir einen Alleinauftrag erteilen, lasse ich (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis für Sie kostenlos erstellen.
Natürlich achte ich in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.

Erstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie
Im Bereich der Energieausweise arbeite ich seit Jahren erfolgreich mit der Firma mvn ENERGIE zusammen.
Wenn Sie Fragen zu einem Energieausweis für Ihre Immobilie haben, so sprechen Sie einfach an. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
Wenn Sie Fragen zum "individuellen Sanierungsfahrplan", kurz iSFP und damit verbundenen staatlichen Förderungen haben, so helfe ich Ihnen auch dabei gerne. Schauen Sie hierzu bitte auch unter meinem Punkt Sanierungen.
Ansonsten können hier dem eingefügtem Link zur partnerschaftlich kooperierenden Seite von mvn zum iSFP folgen
Wenn Sie Fragen zu einem Energieausweis für Ihre Immobilie haben, so sprechen Sie einfach an. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
Wenn Sie Fragen zum "individuellen Sanierungsfahrplan", kurz iSFP und damit verbundenen staatlichen Förderungen haben, so helfe ich Ihnen auch dabei gerne. Schauen Sie hierzu bitte auch unter meinem Punkt Sanierungen.
Ansonsten können hier dem eingefügtem Link zur partnerschaftlich kooperierenden Seite von mvn zum iSFP folgen
Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
Dieser setzt aber einige Kriterien voraus.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

